Für die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO benötigen wir von Ihnen folgendes:

  • das Fahrzeug, das untersucht werden soll 😉
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Kfz-Schein)
  • falls vorhanden: Nachweise über Änderungsabnahmen oder ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) oder TGA (Teilegutachten)
  • falls vorhanden: Ihr Gas-Prüfbuch (für die Prüfung gem. G 607)